„Begünstigter“
Was ist ein Begünstigter?
1. Im Falle eines Akkreditivs die Person oder das Unternehmen, die/der berechtigt ist, eine Zahlung gemäß den Akkreditivbedingungen zu ziehen oder zu verlangen.
2. Im Falle einer Versicherung: die Person, die berechtigt ist, den Erlös zu erhalten.
3. Die Person, zu deren Gunsten ein Vertrag, ein Treuhandvermögen oder ein Testament errichtet oder vollstreckt wird.
Quelle:
Versand und LogistikAlle Artikel anzeigenCarter, J.R & Trimble, J.R. (2010). International Trade Law: A Comprehensive Guide. London: Routledge.
Taubenfeld, H.J. (2001). Insurance Law & Regulation: Cases and Materials. New York: Foundation Press.
Snell, E.A. (2010). Equity, Trusts and Succession. Oxford: Oxford University Press.
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