„Clearance“

Wofür steht der Begriff Clearance?

1. Die Erfüllung behördlicher Auflagen, damit ein Beförderer in einem Hafen einlaufen und Fracht und Passagiere entladen oder Fracht und Passagiere verladen und zu einem ausländischen Zielort abfahren kann.

2. Die Erledigung der Zollformalitäten, die erforderlich sind, damit Waren ein- oder ausgeführt werden können.

Quelle:

Branch, A.E. (2007). Elements of Shipping (8th Edition). Routledge.

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