„Begünstigter“

Was ist ein Begünstigter?

1. Im Falle eines Akkreditivs die Person oder das Unternehmen, die/der berechtigt ist, eine Zahlung gemäß den Akkreditivbedingungen zu ziehen oder zu verlangen.

2. Im Falle einer Versicherung: die Person, die berechtigt ist, den Erlös zu erhalten.

3. Die Person, zu deren Gunsten ein Vertrag, ein Treuhandvermögen oder ein Testament errichtet oder vollstreckt wird.

Quelle:

Carter, J.R & Trimble, J.R. (2010). International Trade Law: A Comprehensive Guide. London: Routledge.

Taubenfeld, H.J. (2001). Insurance Law & Regulation: Cases and Materials. New York: Foundation Press.

Snell, E.A. (2010). Equity, Trusts and Succession. Oxford: Oxford University Press.

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