„Kriegsklausel“

Was ist eine Kriegsklausel?

Eine Seeversicherungsbestimmung, die die Haftung des Versicherers ausschließt, wenn ein Schaden durch Krieg oder feindliche Handlungen verursacht wird. Konnossemente und Charterverträge können eine „Kriegsklausel“ enthalten, die dem Schiff die Möglichkeit gibt, seine Sicherheit im Falle von Feindseligkeiten zu gewährleisten.

Quelle:

Chiu, Hungdah. „Marine Insurance: The Law and Practice“. Routledge, 2004.

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