„Körperschaft des öffentlichen Rechts“

Wofür steht die Körperschaft des öffentlichen Rechts?

1. Eine Kapitalgesellschaft, deren Aktien öffentlich gehandelt werden, z. B. an der Börse.

2. Auch ein Instrument des Staates, das im öffentlichen Interesse gegründet wurde und sich in dessen Besitz befindet, mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird und von Personen geleitet wird, die ihre Befugnisse vom Staat ableiten.

Quelle:

Hopt, Klaus J., and Gunther H. K. Teubner. „Public Enterprises: Commercial Corporations and Instruments of the State.“ In Comparative Corporate Governance: Essays and Materials, 123-145. Berlin: Walter de Gruyter, 1998.

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