„Jurat“

Wofür steht Jurat?

Eine von einer zur Abnahme von Eiden befugten Person unterzeichnete Erklärung, mit der die Echtheit eines Dokuments oder einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt wird.

Quelle:

Black, H.C. (1990). Black’s Law Dictionary: Definitions of the Terms and Phrases of American and English Jurisprudence, Ancient and Modern. St. Paul, MN: West Publishing Co.

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