„Gültigkeit“

Was bedeutet Gültigkeit?

1. Gültigkeit – Rechtliche Zulänglichkeit. Die bloße Ordnungsmäßigkeit der Ausführung von Schriftstücken reicht für die „rechtliche Zulänglichkeit“ nicht aus.

2. Der Zeitraum, für den ein Akkreditiv gültig ist.

Quelle:

Dolzer, Rudolf, and Schreuer, Christoph. „Principles of International Investment Law.“ Oxford University Press, 2008.

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