„Gültigkeit“
Was bedeutet Gültigkeit?
1. Gültigkeit – Rechtliche Zulänglichkeit. Die bloße Ordnungsmäßigkeit der Ausführung von Schriftstücken reicht für die „rechtliche Zulänglichkeit“ nicht aus.
2. Der Zeitraum, für den ein Akkreditiv gültig ist.
Quelle:
SonstigesAlle Artikel anzeigenDolzer, Rudolf, and Schreuer, Christoph. „Principles of International Investment Law.“ Oxford University Press, 2008.
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