„EXW (Ab Werk)“

Was bedeutet die Abkürzung EXW (Ab Werk)?

Der Verkäufer erfüllt seine Lieferverpflichtung, wenn er dem Käufer die Ware in seinem Betrieb (d.h. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung gestellt hat. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Fahrzeug zu verladen oder die Ware zur Ausfuhr freizumachen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken, die mit dem Transport der Ware vom Betriebsgelände des Verkäufers zum gewünschten Bestimmungsort verbunden sind.

Quelle:

Schmitthoff, C. (2016). Schmitthoff’s Export Trade: The Law and Practice of International Trade, Sweet & Maxwell, 12th edition, pp. 122-123.

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