„Beizulegender Zeitwert“

Was bedeutet der Begriff Beizulegender Zeitwert?

Bei Dumpinguntersuchungen ist dies der Preis, zu dem die überprüften Waren auf dem Inlandsmarkt hätten verkauft werden müssen, damit sie als im normalen Handelsverkehr zur Ausfuhr angebotene Waren zu einem fairen Marktwert und nicht als gedumpt angesehen werden können.

Quelle:

Hinkelman, Edward G., „Dictionary of International Trade: Handbook of the Global Trade Community“, World Trade Press, 10th Edition, 2010.

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