„Akzeptant“

Wofür steht Akzeptant?

Die Partei, die auf einem Wechsel oder einer Schuldverschreibung „akzeptiert“ unterschreibt und sich damit verpflichtet, den angegebenen Betrag bei Fälligkeit zu zahlen.

Quelle:

Emerson, William M. „Letters of Credit and Bankers‘ Acceptances.“ In Guidebook to Finance for Lawyers, 225-249. American Bar Association, 1996.

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