„Präferenz“

Wann spricht man von einer Präferenz?

1. das Recht eines Gläubigers, vor anderen Gläubigern desselben Schuldners bezahlt zu werden.

2. Eine Handelspräferenz ist die Gewährung eines bevorzugten Status für einige oder alle Waren eines bevorzugten Landes, wie z. B. niedrigere Zollsätze oder die Zulassung von Waren in Mengen, die über die normalerweise zulässigen hinausgehen.

Quelle:

Eichengreen, Barry J. „Globalizing Capital: A History of the International Monetary System.“ Princeton University Press, 2008.

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