„Delivered Duty Unpaid (DDU)“

Was bedeutet Delivered Duty Unpaid (DDU)?

Der Verkäufer erfüllt seine Lieferverpflichtung, wenn die Ware an dem benannten Ort im Einfuhrland zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt die Kosten und Gefahren, die mit der Verbringung der Ware dorthin verbunden sind (ausgenommen Zölle, Steuern und andere bei der Einfuhr zu entrichtende behördliche Abgaben sowie die Kosten und Gefahren der Erfüllung der Zollformalitäten). Der Käufer hat alle zusätzlichen Kosten und Risiken zu tragen, die dadurch entstehen, dass er die Ware nicht rechtzeitig zur Einfuhr freimacht.

Quelle:

Schmitthoff, Clive M. Schmitthoff’s Export Trade: The Law and Practice of International Trade. 12th ed., Sweet & Maxwell, 2012.

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