„Ausweichklausel“

Was ist eine Ausweichklausel?

1. Eine Bestimmung in einem bilateralen oder multilateralen Handelsabkommen, die es einem Unterzeichnerstaat erlaubt, seine Verpflichtungen zu ändern, wenn Importe den Herstellern wettbewerbsfähiger einheimischer Waren ernsthaften Schaden zuzufügen drohen.

2. Eine Bestimmung in einem Vertrag oder einem anderen Dokument, die es den Parteien ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Haftung für Nichterfüllung zu vermeiden.

Quelle:

Krishna, K. (2005). „International Trade: Theory and Policy“. New York: Springer.

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